Logo RMA

ARTIKEL

SCHIEDSVERFAHREN UND ZUSTELLUNG DES SCHIEDSSPRUCHS ZUM ZWECKE DER EINLEGUNG VON RECHTSMITTELN

RMA Studio Legale

Die Zustellung eines Urteils eines ordentlichen Richters muss zum Zwecke des Ablaufs der so genannten "kurzen Frist" für die Einlegung eines Rechtsmittels an den bestellten Rechtsverteidiger erfolgen. Die Zustellung eines Schiedsspruchs zur Wahrung der Rechtsmittelfrist kann hingegen an die Partei persönlich erfolgen. In diesem Zusammenhang hat der Kassationsgerichtshof nunmehr befunden, dass die Zustellung eines Schiedsspruchs an die Partei persönlich dazu geeignet ist, die kurze Rechtsmittelfrist auszulösen, auch wenn die Partei im Schiedsverfahren von einem Rechtsverteidiger vertreten wurde. Nach Ansicht des Obersten Gerichtshofs findet das Verhältnis zum Verteidiger in einem Schiedsverfahren auf der vertraglichen Ebene eines Mandats mit Vertretungsbefugnis statt, ohne eine effektive Einlassung, wie dies in Verfahren vor den ordentlichen Gerichten der Fall ist, so dass die Artikel der Zivilprozessordnung über die Verfahren vor dem staatlichen Gericht nicht anwendbar sind (in diesem Sinne Kassationsgerichtshof, Beschluss Nr. 33140/2022 vom 10/11/2022).               

RA Avv. Robert Rudek

Avv. Alexander Gebhard