RMA Studio Legale
Am 24.12.2021 ist das Gesetz Nr. 206 in Kraft getreten, mit dem die Regierung beauftragt wurde, den Zivilprozess bis zum 24.12.2022 zu reformieren, und das Maßnahmen zur Vereinfachung und Verkürzung der Verfahrensdauer vorsieht, um die europäischen Verpflichtungen für den PNRR zu erfüllen.
Der italienische Gesetzgeber hat es jedoch versäumt vorzusehen, dass an grenzüberschreitenden Streitigkeiten beteiligte Personen in Italien einen Prozess in englischer Sprache führen können. In verschiedenen Ländern, darunter Deutschland, Frankreich und Niederlande, wurden seit einigen Jahren 'Commercial Courts' eingerichtet, d.h. auf den internationalen Handel spezialisierte Gerichtsabteilungen, die es den Parteien ermöglichen, Verfahren in Englisch, der Sprache des internationalen Handels, zu führen. Die Voraussetzungen sind i.d.R. eine Vereinbarung zwischen den Parteien und dass der Streitfall internationalen Charakter hat.
In Erwartung, dass der italienische Gesetzgeber diesem Trend zur Internationalisierung der Justiz folgt, kann Geschäftsleuten nur geraten werden, sich mit ihren Partnern auf einen Gerichtsstand zu einigen, der die Verwendung der englischen Sprache erlaubt, oder einen Schiedsrichter zu ernennen, der das Schiedsverfahren in dieser Sprache führt.
Avv. Alexander Gebhard